Aufgaben des ZPL
Das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist für die universitären Prüfungen in den L-Studiengängen zuständig. Insbesondere
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besorgt es die Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen und Kreditpunkten (CP),
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betreut es das Verfahren zur Zwischenprüfung und
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stellt es die Meldebescheinigung zur Ersten Staatsprüfung aus (mit der absolvierte Module gegenüber dem Amt für Lehrerbildung (AfL) nachgewiesen werden.
Lehramtsstudierende treten mit dem ZPL insbesondere in Kontakt
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bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung (Briefkasteneinwurf genügt).
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bei der Verbuchung von Modulen / CP (Vorlage der Studien-/Prüfungsnachweise).
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wenn die Meldebescheinigung zur ersten Staatsprüfung oder andere Nachweise über absolvierte Module benötigt wird.
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bei (formalen) Fragen zur Zwischenprüfung und zu Modulprüfungen.
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bei Fragen zum Verfahren bei Nichtbestehen / Wiederholung von Modulprüfungen.
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bei Fragen zu Einspruch / Widerspruch gegen Prüfungsverfahren und -entscheidungen.
Das ZPL führt seine Geschäfte nach Maßgabe des Prüfungsausschuss für die L-Studiengänge, der auf die Einhaltung der SPoL an der J.W.Goethe-Universität und der HfMDK achtet.
Achtung: Das ZPL ist NICHT zuständig für
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die Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder bei Studiengangs-/bzw. fachwechsel. Hierfür ist das Amt für Lehrerbildung (AfL) zuständig.
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die Anrechnung bzw. Fragen zum Orientierungs- und Betriebspraktikum. Hierfür ist das AfL zuständig, Hinweise zu den Praktika finden sie auch auf den Webseiten des Büros für Schulpraktische Studien.
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das erste Staatsexamen. Hierfür ist das AfL zuständig.
geändert am 28. Oktober 2007 E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de
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