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Aufgaben des ZPL

Das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge (ZPL) ist für die universitären Prüfungen in den L-Studiengängen zuständig. Insbesondere

 

  • besorgt es die Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen und Kreditpunkten (CP),

  • betreut es das Verfahren zur Zwischenprüfung und

  • stellt es die Meldebescheinigung zur Ersten Staatsprüfung aus (mit der absolvierte Module gegenüber dem Amt für Lehrerbildung (AfL) nachgewiesen werden.

 

Lehramtsstudierende treten mit dem ZPL insbesondere in Kontakt

  • bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung (Briefkasteneinwurf genügt).

  • bei der Verbuchung von Modulen / CP (Vorlage der Studien-/Prüfungsnachweise).

  • wenn die Meldebescheinigung zur ersten Staatsprüfung oder andere Nachweise über absolvierte Module benötigt wird.

  • bei (formalen) Fragen zur Zwischenprüfung und zu Modulprüfungen.

  • bei Fragen zum Verfahren bei Nichtbestehen / Wiederholung von Modulprüfungen.

  • bei Fragen zu Einspruch / Widerspruch gegen Prüfungsverfahren und -entscheidungen.

 

Das ZPL führt seine Geschäfte nach Maßgabe des Prüfungsausschuss für die L-Studiengänge, der auf die Einhaltung der SPoL an der J.W.Goethe-Universität und der HfMDK achtet.

 

Achtung: Das ZPL ist NICHT zuständig für

  • die Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder bei Studiengangs-/bzw. fachwechsel. Hierfür ist das Amt für Lehrerbildung (AfL) zuständig.

  • die Anrechnung bzw. Fragen zum Orientierungs- und Betriebspraktikum. Hierfür ist das AfL zuständig, Hinweise zu den Praktika finden sie auch auf den Webseiten des Büros für Schulpraktische Studien.

  • das erste Staatsexamen. Hierfür ist das AfL zuständig.

 

geändert am 28. Oktober 2007  E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 28. Oktober 2007, 02:21
http://www.uni-frankfurt.de/org/nwe/zpl/aufg.html