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SeiteninhaltInformationen zu Studiennachweisenim modularisierten Lehramtsstudium
Die letzten Semester haben gezeigt, dass es immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen zum Thema Studiennachweise in Lehrveranstaltungen kommt. Deshalb sind hier Beispiele und Unterscheidungsmerkmale aufgeführt, um Klarheit über die Anforderungen von Teilnahme- und Leistungsnachweisen zu schaffen. Nach § 9 Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (SPoL) kann es als Studiennachweise für Lehrveranstaltungen Teilnahme- und Leistungsnachweise geben. Es gibt aber auch Lehrveranstaltungen, in denen keine Studiennachweise zu erbringen sind. In den fachspezifischen Anhängen sind die Module beschrieben, die immer aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Dort ist auch aufgeführt, ob und welche Studiennachweise in den Lehrveranstaltungen zu erbringen sind. Auch gut zu erkennen ist das auf den Modullaufzetteln, die momentan im Netz stehen, da gibt es hinter jeder Lehrveranstaltung eine Spalte TN/LN, die entweder mit einem Strich, mit TN oder mit LN ausgefüllt ist. Studierende müssen darauf achten, welchen Studiennachweis sie zu erbringen haben und das in der Lehrveranstaltung entsprechend abklären. Lehrende sollten zu Beginn des Semesters feststellen, welche Studiennachweise die jeweiligen Studierendengruppen erbringen müssen. Diese können sich für ein und dieselbe Lehrveranstaltung stark unterscheiden. Die SPoL mit Ihren fachspezifischen Anhängen ist nachzulesen unter: http://www.zpl.uni-frankfurt.de/spol.html TeilnahmenachweisFür einen Teilnahmenachweis (TN) ist die regelmäßige Teilnahme erforderlich. Diese ist gegeben, wenn der oder die Studierende in allen von der Lehrveranstaltungsleitung im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war und, soweit dies die Lehrveranstaltungsleitung für die Vergabe eines Teilnahmenachweises voraussetzt, sich aktiv in der Lehrveranstaltungen beteiligt hat (inklusive dem Erbringen kleinerer Arbeiten wie Protokolle, kurze Testate, mündliche Kurzreferate und Gruppenarbeiten o.a.). Zu Beachten ist hier, dass der Umfang der Arbeiten ein gewisses Maß nicht überschreitet, d.h. lange Klausuren oder umfangreiche Hausarbeiten sollten hier nicht gefordert sein. Soweit die Modulbeschreibung keine abweichende Regelung trifft, kann die regelmäßige Teilnahme in der Regel noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu 20 % der Veranstaltungszeit versäumt hat. Bei darüber hinausgehenden Fehlzeiten kann die Lehrveranstaltungsleitung das Erteilen eines Nachweises von der Erfüllung zusätzlicher Pflichten abhängig machen. Die Teilnahme kann nicht abhängig gemacht werden vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Leistung, sondern nur vom Erfüllen der Teilnahmekriterien! Der TN gilt als erbracht, wenn eine aktive Teilnahme gegeben war, also z.B. ein Protokoll angefertigt wurde, auch wenn dieses inhaltlich mangelhaft war. Der TN kann nur verweigert werden, wenn die Teilnahme nicht angemessen war (häufiges Fehlen) oder eine aktive Teilnahme gar nicht stattgefunden hat. LeistungsnachweisEin Leistungsnachweis (LN) setzt im Unterschied zum TN nicht nur die regelmäßige Teilnahme voraus, sondern grundsätzlich auch eine oder mehrere positiv bewertete individuelle Leistungen (z.B. Klausur, Hausarbeit, aber auch Referate, Protokolle o.a.), die veranstaltungsbegleitend erbracht werden. Die Bewertung kann, muss aber nicht in Form einer Note erfolgen. Wird eine solche Leistung nicht positiv bewertet, so kann sie unbegrenzt wiederholt werden. Werden Noten für die individuellen veranstaltungsbegleitenden Leistungen erteilt, so gehen diese auf gar keinen Fall in die Modulnote ein, außer es ist explizit im fachspezifischen Anhang so geregelt. Der LN gilt als erbracht, wenn eine regelmäßige Teilnahme gegeben war und (je nach Vorgabe) eine oder mehrere positiv bewertete Leistungen vorlagen.
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geändert am 30. März 2010 E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 30. März 2010, 11:44
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