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Kurzinformationen zu Modulprüfungen für Studierende

 

Liebe Studierende,

hier sind kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu Modulprüfungen zusammengefasst. Das soll eine Hilfestellung sein und erste Fragen beantworten. Die Prüfungsbestimmungen erfordern Ihre Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren. Insbesondere zählt hierzu, dass Sie sich über die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen informieren. Unsere an dieser Stelle nur kurzen Informationen dürfen Sie deshalb nicht vom eingehenden Studium der Studien- und Prüfungsordnung mit ihren fachspezifischen Anhängen abhalten!

 

Zu finden unter: http://www.zpl.uni-frankfurt.de/spol.html

 

Grundsätzliches

Form der Modulprüfung

Module werden mit Prüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen sind als Modulabschlussprüfung oder als Modulteilprüfungen organisiert; erstere beziehen sich auf ein komplettes Modul, die zweiten auf einzelne Lehrveranstaltungen. Modulprüfungen werden in verschiedenen Formen absolviert (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Referat, fachpraktische Prüfung, etc.), die Festlegungen enthalten die fachspezifischen Anhänge.

 

Prüfungstermine

Prüfungstermine/-fristen zu Modulprüfungen werden durch die Lehrveranstaltungsleitung oder durch den Modulbeauftragten bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt an den jeweils im Fachbereich bekannten Orten.

 

Anmeldung

Zu jeder Modulprüfungen ist eine Meldung erforderlich, sie erfolgt entweder mit Antritt zur Prüfung oder durch Anmeldung bei der Lehrveranstaltungsleitung, im Institut, Fachbereich oder Zentralen Prüfungsamt. Bitte in der Lehrveranstaltung oder bei den Modulbeauftragten nach dem genauen Modus fragen! Bei Hausarbeiten stellt die Annahme des Themas die Anmeldung dar.

 

Rücktritt

Wenn keine verbindliche Anmeldung gefordert ist, dann kann der Rücktritt VOR der Prüfung jederzeit erfolgen. Bei vorheriger Anmeldung ist ein Rücktritt von Modulprüfungen bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich, bei späterem Rücktritt – auch während der Prüfung – müssen durch entsprechenden Nachweis wichtige Gründe geltend gemacht werden. Bei Hausarbeiten hat der Rücktritt vor Annahme des Themas zu erfolgen.

 

Ergebnis

Bestehen von Modulprüfungen

Modulprüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ (5 Notenpunkte) bewertet wird. Im Falle kumulativer Modulprüfungen muss nicht jede Modulteilprüfung für sich bestanden sein, sondern ein gegenseitiger Ausgleich ist möglich, die Durchschnittsnote der Prüfungsleistungen muss dann mindestens 5 Punkte betragen. Ist das so, darf auch für den Nichtbestandenen Teil keine Nach- oder Wiederholungsprüfung mehr stattfinden, denn das Bestehen bezieht sich auf die Gesamtnote. Ein Modul ist erfolgreich absolviert wenn die Modulprüfung bestanden ist und alle Studiennachweise erworben wurden. Die CP für ein Modul werden erst verbucht, wenn das Modul komplett erfolgreich absolviert wurde.

 

Nichtbestehen von Modulprüfungen

Eine Modulprüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ (5 Notenpunkte) bewertet wird. Dies gilt nur für eine Modulabschlussprüfung, Modulteilprüfungen können sich gegenseitig ausgleichen, müssen aber natürlich dann im Durchschnitt mindestens 5 Notenpunkte haben.

 

Nachprüfung

Wird eine Modulteilprüfung - und auch wirklich nur bei TEIL-Prüfungen (bitte SPoL und fsp. Anhang beachten) -  im ersten Prüfungsversuch mit 3 oder 4 Notenpunkten nicht bestanden, so kann der/die Prüfer/in auf Wunsch des Studierenden eine Nachprüfung ansetzen. Sie ist spätestens bis 6 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters durchzuführen. Bei 0, 1 oder 2 Notenpunkten besteht kein Anspruch auf eine Nachprüfung. Es besteht auch dann kein Anspruch mehr, wenn bereits durch die Notenpunkte dieser Teilprüfung (auch wenn es nur 0,1,2,3 oder 4 NP sind) die Gesamtnote mindestens 5 NP beträgt.

 

Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Gesamt-Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung hat innerhalb der nächsten beiden auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester zu erfolgen. Das bietet z.B. die Chance, auch die Lehrveranstaltungen zu wiederholen, um sich gut auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. Hat ein Modul kumulative Teilprüfungen und ist in der Gesamtnote nicht bestanden, dann kann die Wiederholung sich auf den Teil beziehen, der nicht bestanden ist, muss aber nicht. Sobald das Modul bestanden ist, kann keine weitere Wiederholung stattfinden.

 

Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung

Wird die Wiederholungsprüfung auch nicht bestanden, so gilt die Prüfung und damit das Modul als endgültig nicht bestanden. Wird ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden, so kann einmalig ein anderes Wahlpflichtmodul studiert und die Prüfung/en abgelegt werden. Wird ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden so ist die Zulassung zum Ersten Staatsexamen im Studiengang  (oder Fach s.u.) ausgeschlossen.

 

 

geändert am 24. August 2011  E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 24. August 2011, 11:43
http://www.uni-frankfurt.de/org/nwe/zpl/Modulpruefungen_-_Studierende/index.html