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SeiteninhaltInformationen zu Modulprüfungen für Lehrende
Sehr geehrte Damen und Herren, das Zentrale Prüfungsamt möchte Sie mit diesem Blatt über die wichtigsten Regelungen zum Thema Modulprüfungen nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung informieren.
Das Wichtigste zuerst:PrüfungsprotokollÜber jede Modulprüfung einer Gruppe von Studierenden ist ein Protokoll (im Prinzip nichts anderes als eine Notenliste) anzufertigen. Das Ergebnis der Modulprüfung wird durch den Prüfer oder die Prüferin in einem Protokoll schriftlich festgehalten, das sie/er im Falle einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur oder Hausarbeit) dem Prüfungsamt unverzüglich zuleitet. (§ 15 Absatz 7 SPoL). Dabei sind NICHTbestandene Leistungen gesondert zu sortieren. Folgende Angaben muss dieses Protokoll enthalten: Name und Matrikelnummer der/des Studierenden, das Prüfungsdatum, die Prüfungsdauer, die dazugehörige Bezeichnung des Moduls, die Prüfungsform, das Thema der Prüfung/en, die Namen der Prüfer, sowie die Notenpunkte (keine Klausurpunkte). Wichtig ist außerdem das Festhalten besonderer Vorkommnisse wie z.B. Abbruch der Prüfung und Störungen. Muster von Prüfungsprotokollen stehen selbstverständlich als Download hier zur Verfügung:
KlausuraufsichtDas Merkblatt zur ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Modulprüfungen steht hier als Download zur Verfügung:
Bescheinigung der PrüfungsleistungNur in der Übergangsphase, bis es ein funktionierendes Prüfungsverwaltungssystem gibt, müssen den Studierenden Ihre Leistungen auf den Modulstudiennachweisen, die das Prüfungsamt auf seiner Homepage Studierenden und Lehrenden zur Verfügung stellt, bescheinigt werden. Sobald HIS-POS funktioniert ist dies nicht mehr nötig, dann wird nur noch das Ergebnis per Prüfungsprotokoll an das ZPL geleitet und das ZPL ist für die Bescheinigung von Prüfungsleistungen zuständig. Das ZPL wird entsprechend über diese Arbeitserleichterung informieren. Rückgabe von PrüfungsleistungenBestandene Prüfungsleistungen können an die Studierenden zur Reflektion zurückgegeben, oder im Fachbereich archiviert werden. Nicht bestandene schriftliche Prüfungsleistungen im Rahmen der Modulprüfungen sind zusammen mit dem Prüfungsprotokoll unverzüglich an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge zu schicken. Das bedeutet, dass die Studierende nicht bestandene Prüfungsleistungen nur im Prüfungsamt einsehen können. (Dies gilt nicht für Leistungsnachweise, die keine Modulprüfung sind.) GrundsätzlichesPrüfungsterminePrüfungstermine/-fristen zu Modulprüfungen werden durch die Lehrveranstaltungsleitung oder durch den Modulbeauftragten bekannt gegeben.Die Bekanntgabe erfolgt an den jeweils im Fachbereich bekannten Orten. AnmeldungZu jeder Modulprüfung ist eine Meldung erforderlich, sie erfolgt entweder mit Antritt zur Prüfung oder durch Anmeldung bei der Lehrveranstaltungsleitung, im Institut oder Fachbereich bzw. beim Zentralen Prüfungsamt. Der Modus wird durch die akademischen Leitungen im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und in den Fachbereichen und Instituten bekannt gemacht. Bestehen von ModulprüfungenModulprüfungen sind bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ (5 Notenpunkte) bewertet wurde. Im Falle kumulativer Modulprüfungen muss nicht jede Modulteilprüfung für sich bestanden sein, sondern ein gegenseitiger Ausgleich ist möglich, die Durchschnittsnote der Prüfungsleistungen muss dann mindestens 5 Punkte betragen. Wiederholungsprüfung und NachprüfungEine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung hat innerhalb der nächsten beiden auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester zu erfolgen. Eine Nachprüfung ist nur bei nichtbestandenen Modulteilprüfungen auf Wunsch des Studierenden möglich, allerdings nur, wenn der Studierende im 1. Prüfungsversuch mindestens 3 oder 4 Notenpunkte bekommen hat. Bei 0,1 und 2 NP gibt es keinen Anspruch auf Nachprüfung. NotenEs gibt nur noch ganze Noten (1-6), kein Plus und Minus, keine Drittelnoten. Zugleich werden Notenpunkte vergeben, die auch die Differenzierung in den Noten darstellen (15-0). Die Notenpunkte sind auszuschöpfen, d.h. auch nicht bestandene Leistungen sind mit Notenpunkten zu versehen. Den Notenschlüssel zur Umrechnung von "alten Noten" in Notenpunkte und "neue Noten" finden sie hier als PDF-Datei.
geändert am 22. März 2012 E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 22. März 2012, 13:48
http://www.uni-frankfurt.de/org/nwe/zpl/Modulpruefung_-_Lehrende/index.html